Förderprogramme

Förderprogramme

Förderungen für Wohngebäude von BAFA, KfW & Co. im Überblick

Diese Maßnahmen werden gefördert

Wärmepumpe

Wärmepumpen werden von der KfW mit bis zu 70 % Zuschuss gefördert. Bei Austausch einer Öl-, Kohle, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- bzw. Biomasseheizung gibt es 50 %. Der Zuschuss steigt, wenn das Einkommen unter 40.000 € liegt.

Solarthermie & Biomasse

Gefördert wird der Austausch alter Heizungen durch Anlagen für Solarthermie oder Biomasse wie z. B. Pelletheizungen. Der KfW-Zuschuss beträgt bis zu 70 %, u. a. abhängig vom Einkommen. Für Biomasseanlagen mit weniger als 2,5 mg/m³ Staub-Ausstoß gibt es einen Zuschlag von 2.500 €.

Heizungsoptimierung

Wer eine fossile Heizung effizienter machen will, die nicht älter als 20 Jahre ist, kann verschiedene Maßnahmen mit 15 bis 20 % vom BAFA fördern lassen. Dazu zählen z. B. Fußbodenheizung, Austausch von Heizkörpern, die Dämmung von Rohrleitungen oder der hydraulische Abgleich.

BAFA oder Steuerbonus: Was ist einfacher für Fachbetriebe?

Der leichte Weg zum BAFA-Zuschuss Der lange Weg zum Steuerbonus
Wettbewerbsvorteil 

Ja: Sie bieten Kund*innen 15 % Sonderrabatt sowie Förderservice, was Sie von anderen Firmen abhebt.

Nein: Sie können keinen Sonderrabatt oder Extra-Service bieten.

Aufwand für Angebot 

Etwas mehr Aufwand: Angebot muss technische Voraussetzungen erfüllen.

Etwas mehr Aufwand: Angebot muss ebenfalls die technischen Voraussetzungen erfüllen.

Auftrag gesichert 

Ja: Kund*in ist an Ihren Betrieb gebunden.

Nein: Kund*in ist nicht an Ihren Betrieb gebunden.

Wartezeit 

Kurz: Sie können mit der Sanierung starten, sobald der Antrag gestellt ist (bei EEP in 48h).

Keine: Die Sanierung kann direkt gestartet werden.

Aufwand für Rechnung 

Gering: Sie schreiben eine Rechnung mit den gleichen technischen Daten wie im Angebot.

Hoch: Sie müssen neben der Rechnung eine 4-seitige Fachunternehmererklärung ausfüllen.

Auszahlung 

Sofort: Kund*in bekommt das Geld direkt aufs Konto.

Etappenweise: Kund*in bekommt das Geld über 3–4 Jahre von Einkommensteuer abgezogen, aber nur wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.

Was muss Betrieb tun? 
  • Angebot mit technischen Daten schreiben
  • Rechnung mit den gleichen technischen Daten schreiben
  • Angebot schreiben
  • Rechnung schreiben
  • 4-seitige Fachunternehmererklärung mit genauen technischen Angaben zum Projekt ausfüllen
Was muss Kund*in tun? 
  • Allgemeine Informationen zum Gebäude bereitstellen
  • 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen (lassen)

Wettbewerbsvorteil 

BAFA-Zuschuss

Ja: Sie bieten Kund*innen 15 % Sonderrabatt sowie Förderservice, was Sie von anderen Firmen abhebt.

Steuerbonus

Nein: Sie können keinen Sonderrabatt oder Extra-Service bieten.

Aufwand für Angebot 

BAFA-Zuschuss

Etwas mehr Aufwand: Angebot muss technische Voraussetzungen erfüllen.

Steuerbonus

Etwas mehr Aufwand: Angebot muss ebenfalls die technischen Voraussetzungen erfüllen.

Auftrag gesichert 

BAFA-Zuschuss

Ja: Kund*in ist an Ihren Betrieb gebunden.

Steuerbonus

Nein: Kund*in ist nicht an Ihren Betrieb gebunden.

Wartezeit 

BAFA-Zuschuss

Kurz: Sie können mit der Sanierung starten, sobald der Antrag gestellt ist (bei EEP in 48h).

Steuerbonus

Keine: Die Sanierung kann direkt gestartet werden.

Aufwand für Rechnung 

BAFA-Zuschuss

Gering: Sie schreiben eine Rechnung mit den gleichen technischen Daten wie im Angebot.

Steuerbonus

Hoch: Sie müssen neben der Rechnung eine 4-seitige Fachunternehmererklärung ausfüllen.

Auszahlung 

BAFA-Zuschuss

Sofort: Kund*in bekommt das Geld direkt aufs Konto.

Steuerbonus

Etappenweise: Kund*in bekommt das Geld über 3–4 Jahre von Einkommensteuer abgezogen, aber nur wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.

Was muss Betrieb tun? 

BAFA-Zuschuss

  • Angebot mit technischen Daten schreiben
  • Rechnung mit den gleichen technischen Daten schreiben

Steuerbonus

  • Angebot schreiben
  • Rechnung schreiben
  • 4-seitige Fachunternehmererklärung mit genauen technischen Angaben zum Projekt ausfüllen

Was muss Kund*in tun? 

BAFA-Zuschuss

  • Allgemeine Informationen zum Gebäude bereitstellen

Steuerbonus

  • 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen (lassen)

Zahlen & Fakten: Förderprogramme für Einzelmaßnahmen auf einen Blick

BAFA-Zuschuss KfW-Zuschuss (Heizung) Steuerbonus Regionale Förderungen

Förderhöhe?

Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung

30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe)

20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar

Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken)

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss)

Keine Energieberatung vor Ort notwendig

Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung

Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner)

Investitionssumme?

Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit

Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt

Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner)

Kombinierbar?

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar

Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen

Antragstellung?

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen

Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen

BAFA-Zuschuss KfW-Kredit

Förderhöhe?

Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung

30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe)

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss)

Keine Energieberatung vor Ort notwendig

Investitionssumme?

Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit

Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Kombinierbar?

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Antragstellung?

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

Steuerbonus Regionale Förderungen

Förderhöhe?

20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar

Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken)

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung

Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner)

Investitionssumme?

Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt

Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner)

Kombinierbar?

Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar

Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen

Antragstellung?

Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen

Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen

BAFA-Zuschuss

Förderhöhe?

Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss)

Investitionssumme?

Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit

Kombinierbar?

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Antragstellung?

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

KfW-Kredit

Förderhöhe?

30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe)

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig

Investitionssumme?

Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

Kombinierbar?

Nicht mit Steuerbonus kombinierbar

Antragstellung?

Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen

Steuerbonus

Förderhöhe?

20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar

Energieberatung?

Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung

Investitionssumme?

Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt

Kombinierbar?

Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar

Antragstellung?

Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen

Regionale Förderungen

Förderhöhe?

Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken)

Energieberatung?

Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner)

Investitionssumme?

Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner)

Kombinierbar?

Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen

Antragstellung?

Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen

Gut zu wissen: BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 120.000 € kombiniert werden. Diesen können Ihre Kund*innen bei ihrer jeweiligen Hausbank beantragen.