Förderprogramme
Förderungen für Wohngebäude von BAFA, KfW & Co. im Überblick
Diese Maßnahmen werden gefördert
Wärmepumpe
Wärmepumpen werden von der KfW mit bis zu 70 % Zuschuss gefördert. Bei Austausch einer Öl-, Kohle, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gas- bzw. Biomasseheizung gibt es 50 %. Der Zuschuss steigt, wenn das Einkommen unter 40.000 € liegt.
Solarthermie & Biomasse
Gefördert wird der Austausch alter Heizungen durch Anlagen für Solarthermie oder Biomasse wie z. B. Pelletheizungen. Der KfW-Zuschuss beträgt bis zu 70 %, u. a. abhängig vom Einkommen. Für Biomasseanlagen mit weniger als 2,5 mg/m³ Staub-Ausstoß gibt es einen Zuschlag von 2.500 €.
Heizungsoptimierung
Wer eine fossile Heizung effizienter machen will, die nicht älter als 20 Jahre ist, kann verschiedene Maßnahmen mit 15 bis 20 % vom BAFA fördern lassen. Dazu zählen z. B. Fußbodenheizung, Austausch von Heizkörpern, die Dämmung von Rohrleitungen oder der hydraulische Abgleich.
Fenster
Energieeffiziente Erneuerung, Austausch oder erstmaliger Einbau von Fenstern sowie Terrassen- und Balkontüren wird mit 15 % Zuschuss vom BAFA gefördert. Voraussetzung ist u. a. ein bestimmter Uw-Wert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich die Förderung auf 20 %.
Haustüren
Gefördert wird der Austausch von Außentüren. Dazu zählen Haus-, Nebeneingangs- oder Kellertüren. Die neuen Türen müssen einen bestimmten Ud-Wert erreichen. Der Zuschuss liegt bei 15 %, mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sind es 20 % Förderung.
Sonnenschutz
Der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung wird mit 15 bzw. 20 % (mit individuellem Sanierungsfahrplan) gefördert. Dazu gehören z. B. Fensterläden, Jalousien oder Markisen.
Dachdämmung
Das BAFA gibt 15 bis 20 % Zuschuss für Dachsanierungen, bei denen das Dach energieeffizient gedämmt wird. Gefördert werden alle dazugehörigen Arbeiten und Materialien, z. B. Zwischensparrendämmung, Dachstuhlerneuerung oder die Dacheindeckung.
Fassadendämmung
Gefördert wird die energieeffiziente Dämmung von Außenwänden mit 15 bis 20 %. Dazu gehören z. B. das Anbringen von Dämmplatten, Einblasdämmung, thermische Ertüchtigung von Balkonen und Loggien oder die Erneuerung eines Windfangs.
Keller-/Geschossdecken
Die Dämmung von Decken und Böden wird mit 15 bis 20 % gefördert, wenn sie an unbeheizte Räume wie Keller oder Dachboden angrenzen. Je nach Decke gelten unterschiedliche Anforderungen. Wichtig ist, dass keine Wärmebrücken entstehen, um Schimmel zu vermeiden.
Smart Home
Gefördert werden digitale Systeme für ein effizienteres Heizen, Lüften oder Beleuchten, wie z. B. Smart-Meter, intelligente Raumthermostate oder automatische Rollläden. Der Zuschuss liegt bei 15 bzw. 20 % mit individuellem Sanierungsfahrplan.
Lüftungsanlagen
15 bis 20 % Zuschuss gibt es z. B. für den Einbau einer zentralen Abluftanlage oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Diese müssen der Verbesserung der Energieeffizienz dienen und einen hygienischen Luftwechsel sicherstellen.
Umfeldmaßnahmen
Gefördert wird zusätzlich alles, was rund um die förderfähige Maßnahme anfällt – von Absperrungen und Baugerüsten über Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen bis hin zu Malerarbeiten und Bodenbelegen beim Innenausbau. Der Zuschuss liegt bei 15 bis 20 %.
BAFA oder Steuerbonus: Was ist einfacher für Fachbetriebe?
| Der leichte Weg zum BAFA-Zuschuss | Der lange Weg zum Steuerbonus | |
|---|---|---|
| Wettbewerbsvorteil |
Ja: Sie bieten Kund*innen 15 % Sonderrabatt sowie Förderservice, was Sie von anderen Firmen abhebt. |
Nein: Sie können keinen Sonderrabatt oder Extra-Service bieten. |
| Aufwand für Angebot |
Etwas mehr Aufwand: Angebot muss technische Voraussetzungen erfüllen. |
Etwas mehr Aufwand: Angebot muss ebenfalls die technischen Voraussetzungen erfüllen. |
| Auftrag gesichert |
Ja: Kund*in ist an Ihren Betrieb gebunden. |
Nein: Kund*in ist nicht an Ihren Betrieb gebunden. |
| Wartezeit |
Kurz: Sie können mit der Sanierung starten, sobald der Antrag gestellt ist (bei EEP in 48h). |
Keine: Die Sanierung kann direkt gestartet werden. |
| Aufwand für Rechnung |
Gering: Sie schreiben eine Rechnung mit den gleichen technischen Daten wie im Angebot. |
Hoch: Sie müssen neben der Rechnung eine 4-seitige Fachunternehmererklärung ausfüllen. |
| Auszahlung |
Sofort: Kund*in bekommt das Geld direkt aufs Konto. |
Etappenweise: Kund*in bekommt das Geld über 3–4 Jahre von Einkommensteuer abgezogen, aber nur wenn eine Steuererklärung eingereicht wird. |
| Was muss Betrieb tun? |
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| Was muss Kund*in tun? |
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Wettbewerbsvorteil
Ja: Sie bieten Kund*innen 15 % Sonderrabatt sowie Förderservice, was Sie von anderen Firmen abhebt.
Nein: Sie können keinen Sonderrabatt oder Extra-Service bieten.
Aufwand für Angebot
Etwas mehr Aufwand: Angebot muss technische Voraussetzungen erfüllen.
Etwas mehr Aufwand: Angebot muss ebenfalls die technischen Voraussetzungen erfüllen.
Auftrag gesichert
Ja: Kund*in ist an Ihren Betrieb gebunden.
Nein: Kund*in ist nicht an Ihren Betrieb gebunden.
Wartezeit
Kurz: Sie können mit der Sanierung starten, sobald der Antrag gestellt ist (bei EEP in 48h).
Keine: Die Sanierung kann direkt gestartet werden.
Aufwand für Rechnung
Gering: Sie schreiben eine Rechnung mit den gleichen technischen Daten wie im Angebot.
Hoch: Sie müssen neben der Rechnung eine 4-seitige Fachunternehmererklärung ausfüllen.
Auszahlung
Sofort: Kund*in bekommt das Geld direkt aufs Konto.
Etappenweise: Kund*in bekommt das Geld über 3–4 Jahre von Einkommensteuer abgezogen, aber nur wenn eine Steuererklärung eingereicht wird.
Was muss Betrieb tun?
- Angebot mit technischen Daten schreiben
- Rechnung mit den gleichen technischen Daten schreiben
- Angebot schreiben
- Rechnung schreiben
- 4-seitige Fachunternehmererklärung mit genauen technischen Angaben zum Projekt ausfüllen
Was muss Kund*in tun?
- Allgemeine Informationen zum Gebäude bereitstellen
- 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen (lassen)
Zahlen & Fakten: Förderprogramme für Einzelmaßnahmen auf einen Blick
| BAFA-Zuschuss | KfW-Zuschuss (Heizung) | Steuerbonus | Regionale Förderungen | |
|---|---|---|---|---|
Förderhöhe? |
Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung |
30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe) |
20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar |
Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken) |
Energieberatung? |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss) |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung |
Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner) |
Investitionssumme? |
Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit |
Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit |
Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt |
Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner) |
Kombinierbar? |
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar |
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar |
Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar |
Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen |
Antragstellung? |
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen |
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen |
Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen |
Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen |
| BAFA-Zuschuss | KfW-Kredit | |
|---|---|---|
Förderhöhe? |
Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung |
30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe) |
Energieberatung? |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss) |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig |
Investitionssumme? |
Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit |
Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit |
Kombinierbar? |
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar |
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar |
Antragstellung? |
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen |
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen |
| Steuerbonus | Regionale Förderungen | |
|---|---|---|
Förderhöhe? |
20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar |
Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken) |
Energieberatung? |
Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung |
Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner) |
Investitionssumme? |
Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt |
Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner) |
Kombinierbar? |
Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar |
Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen |
Antragstellung? |
Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen |
Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen |
BAFA-Zuschuss
Förderhöhe?
Volle Auszahlung von 15 (bzw. 20 % mit Sanierungsfahrplan) direkt nach Einreichen der Rechnung
Energieberatung?
Keine Energieberatung vor Ort notwendig (für 15 % Zuschuss)
Investitionssumme?
Bezuschusst werden max. 30.000 € (60.000 € mit iSFP) pro Wohneinheit
Kombinierbar?
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar
Antragstellung?
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen
KfW-Kredit
Förderhöhe?
30–70 % der Kosten für Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (z. B. Wärmepumpe)
Energieberatung?
Keine Energieberatung vor Ort notwendig
Investitionssumme?
Bezuschusst werden max. 30.000 € für 1 Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
Kombinierbar?
Nicht mit Steuerbonus kombinierbar
Antragstellung?
Schnell und einfach mit EEP-Förderservice zu beantragen
Steuerbonus
Förderhöhe?
20 % der Kosten sind über 3–4 Jahre steuerlich absetzbar
Energieberatung?
Keine Energieberatung vor Ort notwendig, aber evt. Steuerberatung
Investitionssumme?
Maximal werden 200.000 € Kosten berücksichtigt
Kombinierbar?
Nicht mit BAFA-/KfW-Zuschuss kombinierbar
Antragstellung?
Für die Erstattung muss Kund*in 3–4 Jahre in Folge eine Steuererklärung erstellen
Regionale Förderungen
Förderhöhe?
Zuschüsse variieren je nach Standort und Anbieter (z. B. Stadtwerke, Energieversorger, Landesbanken)
Energieberatung?
Je nach Förderung (siehe Vergleichsrechner)
Investitionssumme?
Investitionssumme je nach Anbieter (siehe Vergleichsrechner)
Kombinierbar?
Teilweise kombinierbar mit anderen Zuschüssen
Antragstellung?
Bei jeweiligem Anbieter zu beantragen
Gut zu wissen: BAFA- und KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können mit einem zinsgünstigen KfW-Kredit von bis zu 120.000 € kombiniert werden. Diesen können Ihre Kund*innen bei ihrer jeweiligen Hausbank beantragen.
