Voraussetzungen

Voraussetzungen

Garantiert zum BAFA-Zuschuss mit unserer Checkliste

Allgemeine Voraussetzungen (alle Punkte müssen zutreffen)

  • Das Gebäude ist älter als 5 Jahre.

  • Es handelt sich um ein Wohngebäude oder eine Gewerbeimmobilie nach Gebäudeenergiegesetz §2.

    (Ausgeschlossen sind beispielsweise Kirchen, unbeheizte Lagerhallen oder Ferienhäuser mit Nutzung unter 4 Monaten. Eine genaue Übersicht finden Sie unter eep.digital/geg)

  • Mit der Sanierung wurde noch nicht begonnen und der Auftrag ist noch nicht schriftlich bestätigt.

    (Ausnahme ist ein Vorvertrag oder ein unterschriebenes Angebot mit „aufschiebender Bedingung“.)

  • Innerhalb von 6 Monaten wurde noch keine Förderung für die gleiche Maßnahme beantragt.

  • Es liegt bereits ein konkretes Sanierungsangebot über mindestens 3.000,- € brutto vor.

  • Die Sanierung wird von einem Fachbetrieb durchgeführt
    oder durch die Bauherr*innen umgesetzt und von einem Fachbetrieb begleitet und bestätigt.

    (Bei Umsetzung durch Bauherr*innen muss nach Abschluss der Sanierung eine Fachunternehmererklärung vorliegen.)

VORAUSSETZUNGEN JE NACH MAßNAHME

Fenster, Balkon- und Terrassentüren

Sommerlicher Wärmeschutz

Haustüren & Nebeneingangstüren

Dämmung von Wänden gegen Erdreich (z. B. Kelleraußenwand)

Fassadendämmung

Dachsanierung

Deckendämmung

Leuchtentausch

Lüftungsanlage

Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (Nichtwohngebäude, wie z. B. Gewerbeimmobilien)

Efficiency Smart Home (Wohngebäude)

Heizungsoptimierung

Heizungstausch/-erweiterung