Häufige Fragen
Wissenswertes rund um den Förderservice
Fragen zur Förderung
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Die Bundesregierung fördert über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fast alle energetischen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude. Dazu gehört z. B. die Dach- oder Fassadendämmung, der Austausch von Türen und Fenstern, effiziente Smart-Home-Komponenten, Heizungstausch/-optimierung oder neue Lüftungsanlagen. Außerdem gibt es einen Zuschuss von 50 % für die Energieberatung und Antragstellung, also unsere Leistung (Förderservice).
Wichtig: Damit eine Sanierung gefördert wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Prüfung Ihrer Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit übernehmen wir gern für Sie – kostenlos und innerhalb von 24 Stunden.
Lässt sich der BAFA-Zuschuss auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kombination von BAFA-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EstG für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich. Allerdings lasst sich der Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit verbinden. Außerdem gibt es viele kommunale oder regionale Förderungen, die mit staatlichen Zuschüssen kombiniert werden können. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um sich über die Programme in Ihrer Region zu informieren.
Können Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten ebenso bezuschusst werden?
Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten gelten als Nichtwohngebäude und können unter Einhaltung der technischen Voraussetzungen gefördert werden. Da diese Gebäude üblicherweise über 19°C beheizt sind, gelten hier die gleichen Anforderungen wie bei Wohngebäuden.
Bitte beachten Sie: Ist der Träger der Immobilie die Kommune, das Land oder der Bund, können die Maßnahmen nicht durch BAFA oder KfW bezuschusst werden.
Fragen zum Förderservice
Wer kann eine Förderanfrage stellen?
Alle Eigentümer*innen und Mieter*innen (mit Vermieter-Erlaubnis) von Wohn- oder Gewerbeimmobilien können eine Förderung für eine geplante energetische Sanierung erhalten. Die Prüfung und Antragstellung müssen jedoch zertifizierte Energieberater*innen durchführen.
Mit unserem Förderservice geht das ganz bequem online und in wenigen Tagen. Haben Sie als Fachbetrieb ein Angebot erstellt, können Sie über unser Onlineformular eine kostenlose Förderanfrage für die Bauherr*innen stellen. Wir prüfen, ob die Sanierungsmaßnahme die Vorgaben erfüllt, und stellen auf Wunsch der Bauherr*innen den Antrag beim Bundesamt.
Wie starte ich eine Förderanfrage?
Sie können eine Förderung für Ihre Kundschaft ganz einfach über das Partnerportal anfragen. So geht’s:
- Klicken Sie oben rechts oder hier auf Förderung anfragen.
- Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und die Kontaktdaten der Bauherr*innen ein.
- Laden Sie Ihr Sanierungsangebot hoch – und falls vorhanden schon weitere Dokumente, wie z. B. Produktdatenblätter, das unterschriebene Beauftragungsformular oder einen Sanierungsfahrplan.
- Wir prüfen alles innerhalb von 24 Stunden (an Arbeitstagen). Bei Förderfähigkeit kontaktieren wir Sie und die Bauherr*innen über die weiteren Schritte.
Was kostet der Förderservice?
Die Prüfung des Sanierungsangebots ist für Bauherr*innen und Fachbetriebe kostenlos. Für die Antragstellung berechnen wir den Bauherr*innen eine Pauschale von 598 € inkl. MwSt. (für max. 5 Wohneinheiten). 50 % der Kosten für eine Antragstellung werden den Bauherr*innen vom Bund erstattet. Das heißt, ihr Eigenanteil beträgt nur 299 €. Preise für größere Wohngebäude oder Gewerbeimmobilien finden Sie in unserer Preisliste.
Muss das Gebäude vor Ort durch eine*n Energieberater*in geprüft werden?
Nein, für unseren Förderservice ist keine Energieberatung und kein Ortstermin notwendig. Wir können die Förderfähigkeit des Sanierungsprojekts ausschließlich anhand des von Ihnen erstellten Angebots prüfen. Dafür nutzen Sie einfach die Förderanfrage im Partnerportal.
Wer ist Energie Effizienz Profi?
Wir sind Ihr Partner in Sachen Energieeffizienz. 1999 als Ingenieurbüro im Sauerland gegründet, unterstützen wir heute deutschlandweit Bauherr*innen und Fachbetriebe bei der Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierung. Dabei arbeiten wir eng mit lokalen und regionalen Unternehmen zusammen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team jederzeit zur Seite. Sie erreichen uns unter partner@energieeffizienzprofi.de
Technische Fragen
Was muss im Sanierungsangebot enthalten sein?
In unserer Checkliste finden Sie alle Voraussetzungen, die das Angebot erfüllen muss. Keine Sorge, wir prüfen Ihr Angebot bei jeder Förderanfrage. Benutzen Sie einfach unser Online-Formular für die kostenlose Prüfung.
Ist der U-Wert der Wand ausschlaggebend für eine Fensterförderung?
Nein, für die Förderung sind die U-Werte der neuen Fenster und Türen entscheidend. Diese finden Sie in unserer U-Wert-Tabelle. Selbstverständlich sollte eine Dreifachverglasung nur verwendet werden, wenn die Wand ausreichend gedämmt ist.
Kann EEP die Wandbeschaffenheit vor Ort prüfen?
Nein, die Beschaffenheit des Mauerwerks können wir leider nicht vor Ort für Sie prüfen. Ob eine Sanierung förderfähig ist, stellen wir ausschließlich anhand des von Ihnen erstellten Angebots fest. Wie Sie den U-Wert für Außenwände und Fassaden berechnen können, erklären wir Ihnen in unserer Planungshilfe.
Muss ich den Uw-Wert für jedes Fenster angeben oder genügt der Uw-Wert des Referenzfensters?
Beides ist möglich. Wir empfehlen Ihnen aber, nur den Wert für ein Referenzfenster anzugeben. Das ist weniger Arbeit und Sie profitieren auch bei kleineren Fenstern mit geringerer Glasfläche von einer Förderung.
So geht’s:
Statt Uw-Werte für jede Angebotspositionen aufzuführen, geben Sie im Angebot und in der Rechnung nur ein Referenzfenster an. Bei verschiedenen Fenstertypen bzw. Baureihen geben Sie für jeden Fenstertyp ein Referenzfenster an. Verwenden Sie dafür bitte folgende Angaben und tragen Sie den entsprechenden Uw-Wert ein:
B/H: 1230 x 1480 mm Maße ohne Zusatzprofile
Element: Uw-Wert nach DIN EN ISO 10077-1: WERT EINTRAGEN W/m²K
B/H: 1480 x 2180 mm Maße ohne Zusatzprofile
Element: Uw-Wert nach DIN EN ISO 10077-1: WERT EINTRAGEN W/m²K
Weitere Informationen finden Sie in unserer U-Wert-Tabelle.
Zählt ein Garagenfenster als niedrig beheizter Bereich?
Niedrig beheizte Flächen (zwischen 12 und 19 °C) werden nur in Nichtwohngebäuden gefördert. Ist die Garage Teil eines Wohngebäudes muss der Bereich dauerhaft auf mindestens 19 °C beheizt sein, um gefördert zu werden.
Gibt es für Holzfenster besondere Anforderungen?
Nein, die Beschaffenheit des Fensterrahmens spielt keine Rolle für eine Förderung. Bei Fenstern ist immer der Uw-Wert entscheidend.
Zählt bei einer Balkontür der Uw-Wert oder der Ud-Wert?
Für Balkontüren gilt der Uw-Wert, da sie wie ein Fenster gewertet wird. Bei Haustüren gilt dagegen der Ud-Wert. Alle Mindestanforderungen finden Sie in unserer U-Wert-Tabelle.
Sind Gerüstkosten auch förderfähig?
Ja, Gerüstkosten sind förderfähig, wenn das Gerüst notwendig ist, um die eigentliche Maßnahme (z. B. Außenwanddämmungen, Installation elektrischer Rollläden) abzuschließen. Generell sind alle Arten von Umfeldmaßnahmen, die zur geförderten Sanierung gehören, förderfähig. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten beim Fenstertausch.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Förderprogramme“.
Fragen zum Partnerportal
Muss ich mich als Fachbetrieb registrieren?
Um eine Förderanfrage zu stellen, müssen Sie sich nicht im Partnerportal registrieren. Eine kostenlose Registrierung als Partner bietet Ihnen jedoch zahlreiche Vorteile:
- Sie können den Status Ihrer Förderanträge online einsehen.
- Jedes Ihrer Teammitglieder kann mit einem eigenen Zugang auf das Partnerportal zugreifen.
- Auf Wunsch erhalten Sie kostenlose Förderservice-Flyer mit Ihrem Logo für Ihre Kundschaft.
Wie kann ich oder meine Kundschaft fehlende Daten eingeben?
Ist die Sanierungsmaßnahme förderfähig, erhalten die Bauherr*innen von uns eine E-Mail mit dem Zugang zu unserem Serviceportal. Dort können sie alle Daten und Unterlagen hochladen, die für den Förderantrag notwendig sind.
Alternativ können Sie als Fachbetrieb die Unterlagen von den Bauherr*innen ausfüllen lassen und selbst über das Partnerportal hochladen, wenn Sie die Förderanfrage starten. Unsere Formulare zum Ausdrucken finden Sie unter Downloads.
Wie kann ich euch kontaktieren?
Bei Fragen zum Partnerportal steht Ihnen unser Serviceteam unter partner@energieeffizienzprofi.de gerne zur Seite. Sie erreichen uns auch telefonisch unter 02375 63 98 7803 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr).
Fragen zum Baubeginn
Kann ich vor Antragstellung mit der Sanierung beginnen?
Nein, die Sanierung darf nicht vor Antragstellung gestartet werden, sonst wird die Förderung nicht gewährt. Es darf außerdem noch keine Auftragsbestätigung ausgestellt oder eine Anzahlung geleistet worden sein.
Ausnahme ist eine Auftragsbestätigung mit aufschiebender Bedingung. Dieser Vorvertrag ist notwendig für die Antragstellung und sichert Ihnen den Auftrag.
Was bedeutet „aufschiebende Bedingung“?
Ein Vorvertrag mit aufschiebender Bedingung tritt nur in Kraft, wenn BAFA oder KfW die Förderzusage geben. Die Sanierung gilt also erst als beauftragt, wenn die Bauherr*innen den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Gleichzeitig sind die Bauherr*innen an Ihren Fachbetrieb gebunden. Das heißt, sie erhalten den Zuschuss nur, wenn die Maßnahme durch Ihren Betrieb umgesetzt wird. Das bietet beiden Parteien mehr Sicherheit und Planbarkeit.
Darf ich die „aufschiebende Bedingung“ direkt in mein Angebot integrieren?
Ja, den Passus der „aufschiebenden Bedingung“ können Sie direkt in Ihr Angebot oder Ihre Auftragsbestätigung integrieren. In diesem Fall muss das Dokument von Ihnen und Ihren Kund*innen unterschrieben werden.
Alternativ können Sie auch den von uns zur Verfügung gestellten Liefer- und Leistungsvertrag nutzen. Darin finden Sie auch eine textliche Vorlage der aufschiebenden Bedingung für Ihr Angebot.
Muss ich auf den Zuwendungsbescheid warten, um mit der Sanierung zu beginnen?
Nein, wenn die Bauherr*innen einverstanden sind, können Sie mit der Umsetzung starten, sobald wir den Antrag gestellt haben. Wir informieren Sie und Ihre Kund*innen per E-Mail, wenn die Antragsbestätigung vorliegt.
Zwar besteht erst mit dem Eingang des Zuwendungsbescheids eine endgültige Sicherheit, ob der Zuschuss bewilligt wird. Unsere jahrelange Erfahrung zeigt jedoch, dass dank unserer gründlichen Vorabprüfung alle gestellten Anträge positiv beschieden werden – vorausgesetzt es wurden von Kundenseite keine Falschangaben gemacht.
Bitte beachten Sie: Um trotzdem auf Nummer sicherzugehen, ist es wichtig, dass Sie nicht eigenmächtig mit der Sanierung starten, sondern sich von den Bauherr*innen eine schriftliche Freigabe erteilen lassen.
